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Steuertipp: Umsatzsteuerpflicht bei privaten eBay-Verkäufen


Fast jeder kennt die Internetplattform eBay. Darüber können auf besonders einfache Art und Weise alle möglichen Gegenstände ersteigert und versteigert werden. Pro Monat besuchen über 24 Millionen Nutzer die deutsche eBay-Website. Zu den beliebtesten Artikeln, die dort gehandelt werden, gehören Kleidungsstücke, Möbel, Autoteile und seltene Sammlerobjekte. Alle zwei Sekunden wird auf eBay ein Kleidungstück oder Autoteil verkauft. In 2010 betrug der von eBay durch die Gebühreneinnahmen erzielte Umsatz in Deutschland 1,2 Milliarden US-Dollar. Aber nicht nur eBay verdient mit seiner Plattform Geld, sondern natürlich auch die Händler. Mittlerweile gibt es auf eBay ca. 160.000 gewerbliche Verkäufer, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Diese Verkäufer unterliegen natürlich der Umsatzsteuerpflicht. Aber wie ist das bei privaten Verkäufern? Grundsätzlich müssen diese keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Es gibt aber bestimmte Grenzen, die Privatverkäufer nicht überschreiten dürfen, damit sie nicht umsatzsteuerpflichtig werden und ggf. erhebliche Beträge an das Finanzamt nachzahlen müssen. hier weiterlesen



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