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Sorgfalt + Eigenverantwortung = Zukunftssicherung

Vorsorgeplanung + Nachfolge


Unser Ansatz

Wir leben in einer Gesellschaft, die immer älter wird, in der aber gleichzeitig die familiäre Einbindung nachlässt. Eigenverantwortung wird wichtiger, gerade im Zusammenhang mit Fragen der Betreuung oder Pflege im Alter. Der Gesetzgeber orientiert sich am Leitbild der „Autonomen Persönlichkeit“. Daher bestehen keine übergeordnete Entscheidungsmacht des Arztes und kein gesetzliches Vertretungsrecht, z. B. eines Angehörigen. Vor dem Hintergrund der weiter wachsenden medizinischen Möglichkeiten besteht also persönlicher Regelungsbedarf.

Das gilt auch für den Erbfall. Jeder Mensch hat einen Erben. Das bestimmt das Gesetz. Doch nicht immer ist der gesetzliche Erbe auch derjenige, dem man sein Vermögen hinterlassen möchte. Um Ihr Vermögen optimal zu übertragen, müssen Sie die gesetzlichen Erbregelungen kennen und diese mit Ihrem Berater besprechen. So können Sie Ihren Handlungsbedarf einschätzen und gegebenenfalls im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages Ihren Nachlass regeln. 

Um auch im Todesfall eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen, wird empfohlen, Informationen und Dokumente in einer Akte zusammenzufassen, die den Hinterbliebenen  eine entsprechende Orientierung für die durchzuführenden Handlungen gibt. Im Rahmen unserer Vorsorgeplanung stellen wir Ihnen Checklisten zur Verfügung, anhand derer Sie überprüfen können, ob Sie alle wichtigen Handlungen bereits erledigt haben und was noch zu tun ist.

Was wir für Sie tun können

  • Beratung zu Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Beratung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgeplanung
  • Testamentsgestaltung

Unseren kompletten Leistungskatalog finden Sie hier.