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Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Fall eines gemischt genutzten Gebäudekomplexes über einen sachgerechten Schlüssel für die Vorsteueraufteilung bei erheblichen Ausstattungsunterschieden zu entscheiden.