Öffentliche Hand
Öffentliche Unternehmen sind öffentlich- oder privatrechtlich organisierte Unternehmen im mehrheitlichen oder vollen Eigentum des Staates oder seiner Untergliederungen. Hierzu zählen Eigen- und Regiebetriebe, Betriebe gewerblicher Art, kommunale Unternehmen und Stadtwerke, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Kapitalgesellschaften.
So unterschiedlich die Erscheinungsformen der Unternehmen der öffentlichen Hand sind, so vielfältig sind die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen. Unsere Experten unterstützen bei der steuerlichen Gestaltung und der Beachtung der steuerlichen Vorschriften einschließlich der Einrichtung von Tax-Compliance-Management-Systemen.
Auch für die Auslagerung kaufmännischer Prozesse stehen wir Ihnen mit erprobten Lösungsangeboten zur Seite.