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Die S+P Beratergruppe informiert: Impfpflicht im Medizin- und Pfegebereich ab 15.03.2022

Für Inhaber, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und sonstige tätige Personen (Auszubildende, Leiharbeiter, Praktikanten, ehrenamtlich Tätige) in medizinischen und pflegenden Berufen gilt ab dem 15. März 2022 eine Impflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Die Schneider + Partner Bera­ter­gruppe hat in einem entspre­chenden bran­chen­spe­zi­fi­schen Mand­an­ten­news­letter die wich­tigsten arbeit­ge­ber­re­le­vanten Infor­ma­tionen rund um die neue Bestim­mung und deren prak­ti­sche Umset­zung zusam­men­ge­fasst. Die Rechts­an­wälte Torsten Sommer und Stefan Kurth stehen Ihnen als Ansprech­partner für Rück­fragen zu diesem Thema gern zur Verfü­gung.

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