Personalwesen
Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung spielt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer eine zentrale Rolle. Denn die Abrechnungen müssen pünktlich, korrekt und rechtskonform erfolgen. Sichere und qualifizierte Lohnbuchhaltung setzt umfangreiches Wissen auf aktuellstem Stand voraus. Hinzu kommt ein breites Spektrum an Einzelfragen aus den Bereichen Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
SCHNEIDER + PARTNER stimmt die persönliche Beratung immer individuell auf Ihr Unternehmen ab und ist somit in der Lage vorausschauend – auch im Hinblick auf Lohnsteuer- und -Sozialversicherungsprüfungen – zu agieren.
Wir erstellen die Entgeltabrechnung aller Branchen (auch Bau und andere tarifgebundene Branchen, insbesondere Apotheken und Ärzte) sowie alle dazugehörigen Leistungen (Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaften etc.), inklusive der Prüfungsbetreuung mit Vorbereitung, Begleitung und Auswertung (Finanzamt, Rentenversicherungsträger etc.). Um den laufenden Änderungen gerecht zu werden, bilden sich unsere Mitarbeiter permanent weiter. Zudem stellen wir Mandanten regelmäßig Informationen über aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht – auch durch unser jährliches Mandantenseminar – zur Verfügung.
Neben der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung unterstützen wir Sie gern bei lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Spezialfragen wie auch bei der Optimierung der Lohnsteuer- und Abgabenlast, sei es im Bereich einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (BAV), steuerlicher Sachzuwendungen, pauschalierter Arbeitgeberzuschüsse oder staatlicher Förderungen. Die Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen, bei Lohnsteueranrufungsauskünften gegenüber dem Finanzamt, der Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren sowie bei Statusfeststellungsverfahren rundet unser Tätigkeitsbild ab.
Ergänzende Beratungen zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen erfolgen innerhalb der SCHNEIDER + PARTNER Beratergruppe in Zusammenarbeit mit der MULANSKY + KOLLEGEN Rechtsanwälte GmbH.
