Menü open menu close menu

Die Arztpraxen in Deutschland haben 2019 mit 71,2 Prozent den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erzielt.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, resultierten 25,9 Prozent der Einnahmen aus Privatabrechnung und 2,9 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten. Zu den Arztpraxen zählen dabei sowohl allgemeinmedizinische Praxen als auch Facharztpraxen, etwa Praxen der Fachgebiete Innere Medizin oder Orthopädie.

Allgemeinmedizinische Praxen

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen 2019 bei 602.000 Euro. Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 306.000 Euro je Arztpraxis gegenüber, was einen durchschnittlichen Reinertrag von 296.000 Euro ergibt. Die Reinerträge variieren deutlich in Abhängigkeit vom Fachgebiet. So betrug der durchschnittliche Reinertrag in allgemeinmedizinischen Praxen beispielsweise 252.000 Euro. Diese Angaben gelten für Praxen, die als Einzelpraxis oder als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden.

Zahnarztpraxen

In Zahnarztpraxen lagen sowohl die durchschnittlichen Einnahmen (721.000 Euro) als auch die Aufwendungen (470.000 Euro) über denen der Arztpraxen, der durchschnittliche Reinertrag je Zahnarztpraxis fiel dagegen etwas geringer aus (251.000 Euro). 51,6 Prozent der Einnahmen der Zahnarztpraxen resultierten aus Kassenabrechnungen.

Psychotherapeutische Praxen

Die psychotherapeutischen Praxen erzielten im Berichtsjahr 2019 durchschnittlich Einnahmen von 118.000 Euro bei Aufwendungen in Höhe von 33.000 Euro, wodurch sich rechnerisch ein Reinertrag von 85.000 Euro je Praxis ergab. In den psychotherapeutischen Praxen machten die Einnahmen aus Kassenabrechnung sogar fast neun Zehntel (87,4 Prozent) der gesamten Einnahmen aus.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 07.12.2021