Beitragsfreiheit für Ärztinnen und Ärzte in Impfzentren
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, wird die Beitragsfreiheit für Ärztinnen und Ärzte in Impfzentren und mobilen Impfteams verlängert und der Personenkreis ausgeweitet.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie wird die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in den Impfzentren im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung und den daran angegliederten mobilen Impfteams bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Das entspricht der Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung.
Zudem wird die Beitragsfreiheit auf die Tätigkeit von Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker in den genannten Einrichtungen ausgeweitet.
Gleichzeitig wird auch der bereits für in Impfzentren und mobilen Impfteams tätigen Ärztinnen und Ärzte geltende Unfallversicherungsschutz auf diesen Personenkreis ausgeweitet.
Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in am 15. Dezember 2021 mit.
(BMAS / STB Web)
Artikel vom 29.12.2021