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Bundesrat billigt Entlastung von Pendlern und Gastro-Branche

In seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.

Die sogenannte Pendlerpauschale wird zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben und gilt ab dem ersten gefahrenen Kilometer, statt wie bislang ab dem 21. Kilometer. Außerdem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben. Steuerpflichtige mit geringem Einkommen können die Prämie damit über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen.

Umsatzsteuersatz für die Gastronomie

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent. Von dem reduzierten Steuersatz profitieren Restaurants und Hotels, aber auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen und Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Damit soll die Branche entlastet werden. Die Betriebe müssen die Steuersenkung nicht an die Gäste weitergeben.

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

Zudem sieht das Gesetz die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro vor. Im Vereinsrecht werden die Haftungsprivilegien für Ehrenamtler erweitert und E-Sport wird künftig als gemeinnützig anerkannt. Schließlich können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 20.12.2025