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Die Länder streben eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Behandlung in Krankenhäusern an. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 17. Dezember 2021 auf Initiative von Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gefasst.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung insbesondere auf, durch Gesetzesinitiativen das geltende System weiterzuentwickeln, um die unterschiedlichen Kostenstrukturen abzubilden, denen die einzelnen Krankenhäuser zum Beispiel als Grund-, Regel- oder Maximalversorger unterliegen. Nur so könnten die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden.

Falsche Anreize zur Leistungsausweitung

Durch Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen müsse der Fehlentwicklung entgegengewirkt werden, dass durch das weitgehend pauschalierte DRG-System Anreize zur Leistungsausweitung bestehen. Ziel müsse eine Vergütungsstruktur sein, die die Leistungserbringer aus diesem Kreislauf löst und eine einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermöglicht.

Erlösunabhängige Vorhaltepauschalen

Die Bundesregierung solle das komplexe DRG-System, welches sowohl auf Krankenhausseite als auch auf Seiten der GKV erhebliche Bürokratiekosten verursacht, hin zu einem effektiven Abrechnungssystem entwickeln, das mehr Ressourcen für die Betreuung von Patientinnen und Patienten schafft.

Der Bundesrat fordert ausdrücklich ein System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 17.12.2021