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Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis zum 1. Juli 2025 sollen diese in zwei Schritten steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine entsprechende Verordnung.

Im Einzelnen geplant sind folgende Erhöhungsschritte:

  • Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 15,50 Euro ab 01.05.2024 und auf 16,10 Euro ab 01.07.2025.
  • Für qualifizierte Pflegehilfskräfte ist eine Anhebung auf 16,50 Euro ab 01.05.2024 und auf 17,35 Euro ab 01.07.2025 vorgesehen.
  • Für Pflegefachkräfte sind es 19,50 Euro ab 01.05.2024 und 20,50 Euro ab 01.07.2025.

Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.

Des Weiteren empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strebt an, auf Grundlage dieser Empfehlungen die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

(BMAS / STB Web)

Artikel vom 29.08.2023