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Das Bundeskabinett hat am 16.3.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 angesichts von deutlichen Preiserhöhungen im Energiebereich beschlossen, darunter die Anhebung der Entfernungspauschale.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 Euro
    Werbungskosten werden bei der Einkommensteuer in Höhe von 1200 Euro pauschal anerkannt, also ohne Sammlung von Belegen. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 Euro
    Die weitere Anhebung des Grundfreibetrags dient dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression entsprechend der tatsächlichen Inflationsrate 2021 beziehungsweise der geschätzten Inflationsrate 2022.
  • Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent
    Ab dem 21. Kilometer wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen. Diese Entlastung gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.

In der Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sieht die Bundesregierung insbesondere eine zeitnahe steuerliche Entlastung, da sich diese unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer auswirken. Zudem wird verwiesen auf den geringeren administrativen Aufwand bei Pauschalen, sowohl für steuerpflichtige Personen, als auch die Verwaltung.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 16.03.2022