Impfpflicht im Medizin- und Pfegebereich ab 15.03.2022
Die wichtigsten arbeitgeberrelevanten Informationen zur Impfpflicht und deren praktische Umsetzung zusammengefasst im branchenspezifischen Newsletter.
Für Inhaber, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und sonstige tätige Personen (Auszubildende, Leiharbeiter, Praktikanten, ehrenamtlich Tätige) in medizinischen und pflegenden Berufen gilt ab dem 15. März 2022 eine Impflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Die Schneider + Partner Beratergruppe hat in einem entsprechenden branchenspezifischen Mandantennewsletter die wichtigsten arbeitgeberrelevanten Informationen rund um die neue Bestimmung und deren praktische Umsetzung zusammengefasst. Die Rechtsanwälte Torsten Sommer und Stefan Kurth stehen Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu diesem Thema gern zur Verfügung.
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