Keine Abnehmspritze auf Kosten der Krankenkasse
Eine gesetzlich Krankenversicherte hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Abnehmspritze gegenüber der Krankenkasse. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
Die Klägerin beantragte die Kostenübernahme für das Mittel "Wegovy", was die Krankenkasse der Klägerin ablehnte. Diese Entscheidung der Krankenkasse hat das Sozialgericht bestätigt. Es handele sich hier um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein sogenanntes Lifestyle-Produkt. Ein solches sei aber von der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss sei auch verfassungsgemäß, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht durch die Verfassung verpflichtet seien, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei. Anders sei dies gegebenenfalls nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen. Ein solcher Fall liege aber bei der Klägerin nicht vor, so die Entscheidung (Aktenzeichen S 7 KR 76/24).
(SG Mainz / STB Web)
Artikel vom 15.07.2025