Mehr öffentlicher Gesundheitsdienst in der ärztlichen Ausbildung
Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen und zur Bevölkerungsmedizin gehören künftig zum Ziel der medizinischen Ausbildung und werden in den Prüfungen auch abgefragt. Dies sieht eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vor.
Damit Medizinstudierende Erfahrungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sammeln können, wird es ermöglicht, die praktische Ausbildung in der Famulatur und im Praktischen Jahr auch in einem Gesundheitsamt abzuleisten. Dies sind wesentliche Änderungen der ÄApprO, die der Bundesrat am 17.9.2021 mit einer Verordnung beschlossen hat.
Bund und Länder hatten schon 2020 vereinbart, dass Studierende der Medizin bereits im Studium stärker an die Themenfelder der öffentlichen Gesundheit herangeführt werden sollen.
Die Änderungen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.
(BMG / STB Web)
Artikel vom 21.09.2021