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Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei, entschied das Finanzgericht Münster im Fall einer GmbH.

Eine GmbH betreibt eine Seniorenresidenz bestehend aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen des betreuten Wohnens. Die Betreuungsverträge schließen diverse Leistungen einer erweiterten Grundversorgung sowie Wahlleistungen einschließlich eines Notrufsystems ein und werden von dem Pflegeheim eingesetzten Personal erbracht. Die Voraussetzungen für eine teilweise Umsatzsteuerbefreiung sah das Finanzamt in dieser Konsellation nicht erfüllt.

Zu Unrecht: Mit Urteil vom 25. Januar 2022 (Az. 15 K 3554/18 U) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind. Im Streitfall zählten die Bewohner des betreuten Wohnens zum Kreis der hilfsbedürftigen Personen, die Leistungen seien zudem eng mit Sozialfürsorge und sozialer Sicherheit verbunden.

(FG Münster / STB Web)

Artikel vom 03.03.2022