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Im Jahr 2020 haben die Finanzverwaltungen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamt erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 19,4 Prozent auf 8,5 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 6,8 Milliarden Euro und auf die Schenkungsteuer 1,8 Milliarden Euro.

Erbschaften gestiegen

Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 Prozent auf 50,2 Milliarden Euro gestiegen. Hier wurden insbesondere Grundvermögen und Vermögen in Form von Bankguthaben, Wertpapieren, Anteilen und Genussscheinen übertragen. Auch das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs nach einem Rückgang 2018 im zweiten Jahr in Folge. 2020 stieg es auf 3,9 Milliarden Euro.

Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig

Durch Schenkungen wurden 2020 Vermögensübertragungen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 4 Prozent weniger als im Vorjahr. Seit der Erbschaftssteuerreform 2016, bei der die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt wurden, sind Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig. Im Jahr 2020 wurden 11,7 Milliarden Euro Betriebsvermögen und damit fast 30 Prozent weniger als im Vorjahr festgesetzt.

Die detaillierten Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nach Festsetzungsjahren ab 2009 finden sich in einer tabellarischen Übersicht beim Statistischen Bundesamt.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 26.08.2021